Über den Erfolg Ihrer Bewerbung entscheiden verschiedene Kriterien, die von den Hochschulen systematisch berücksichtigt werden.
Bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studienplatz steht zunächst einmal die aus der HZB hervorgehende Durchschnittsnote im Mittelpunkt des Interesses – d.h. die Auswahl erfolgt nach dieser Note.
Die Hochschulen haben jedoch die Möglichkeit, in ihren einzelnen Auswahlverfahren auch weitere Kriterien wie etwa die Wartezeit zu berücksichtigen bzw. besonders zu gewichten. Die Wartezeit wird anhand der Halbjahre ermittelt, die seit dem Erhalt der HZB verstrichen sind – und zwar unabhängig davon, ob beispielsweise in der Zwischenzeit ein freiwilliges soziales Jahr geleistet oder eine Berufsausbildung absolviert wurde. Lediglich die Zeit, in der ein Bewerber oder eine Bewerberin bereits vor der aktuellen Bewerbung an einer staatlich anerkannten deutschen (Fern-)Hochschule eingeschrieben war, wird nicht als Wartezeit angerechnet.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Regelungen bezüglich der Wartezeit von Bundesland zu Bundesland variieren können!
Wenn Sie sich eingehend darüber informieren möchten, nach welchen Kriterien eine Hochschule den Auswahlprozess für Ihren Wunsch-Studiengang gestaltet oder in welcher Form die Wartezeit konkret berücksichtigt wird, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Hochschule. Gleiches gilt natürlich auch für die potentielle Wahrnehmung von Sonder- oder Ausnahmeregelungen im Bewerbungs- bzw. Auswahlprozess.