Die Angabe einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist für alle Bewerberinnen und Bewerber, die zentrale Bewerbungen abgeben, Pflicht. Sollten Sie Ihre HZB noch nicht erhalten haben und Ihre Durchschnittsnote noch nicht kennen, aber bereits eine Bewerbung abgeben wollen, geben Sie bitte in das vorgesehene Datenfeld für die Durchschnittsnote den Wert 9,9 ein. Sobald Sie Ihre konkrete Durchschnittsnote in Erfahrung bringen konnten, ändern Sie bitte den angegebenen Wert innerhalb der Bewerbungsphase ab.
Bitte beachten Sie, dass eventuell erneut ein Einreichen von Unterlagen bei der Hochschule erforderlich wird, um Ihre elektronischen Angaben noch einmal zu bestätigen. Auskunft hierzu gibt Ihnen die jeweilige Hochschule.
Beachten Sie außerdem, dass Sie mehrere Hochschulzugangsberechtigungen anlegen können (etwa, wenn Sie als beruflich Qualifizierte oder Qualifizierter unterschiedliche Hochschulzugangsberechtigungen für verschiedene Bundesländer besitzen).
Sobald eine HZB im Bewerbungsportal erfasst ist, wird zu dieser eine eindeutige Hochschulzugangsberechtigungs-ID (HZB-ID) generiert. Sollten Sie im Besitz mehrerer Hochschulzugangsberechtigungen sein, erhalten Sie für jede erfasste HZB jeweils eine eigene HZB-ID.
Weitere Angaben müssen Sie bei Bedarf für jede einzelne Bewerbung vornehmen. Sofern für das Auswahlverfahren des von Ihnen gewünschten Studiengangs relevant, geben Sie zum Beispiel im Bewerbungsportal noch Halbjahresnoten oder Praktikumszeiten ein.